Wie sind die Kosten geregelt?
Honorar
Die Honorierung meiner Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie (Einzel und auch Gruppenpsychotherapie) werden in meiner Praxis von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, da ich über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und damit verbundene Abrechnungsgenehmigung verfüge. Sie benötigen für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis lediglich Ihre Versichertenkarte, die Sie mir einmal im Quartal vorweisen. Eine Überweisung von einem Arzt (z.B. Hausarzt) ist nicht notwendig.
Nach der Probatorik ("Probesitzungen" mit dem Ziel der Diagnostik und gegenseitigem Kennenlernen) übernehmen die gesetzlichen Krankenkasse je nach Antragstellung 24 (Kurzzeittherapie), 60 (Langzeittherapie) oder maximal 80 (Langzeittherapie – Fortführung) Sitzungen. Die bewilligten Sitzungen müssen nicht vollends ausgeschöpft werden und eine Psychotherapie kann auch jederzeit beendet werden.
Private Krankenversicherung
Entsprechend meiner Ausbildung verfüge ich über die notwendige Qualifikation, um mit Privaten Krankenversicherungen abrechnen zu können. In der Regel übernehmen Private Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Dennoch möchte ich Sie bitten, sich vorab über die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen bei Ihrer Krankenkasse zu informieren. Die Entscheidung ob und wenn ja in welchem Umfang eine Psychotherapie bezahlt wird, ist abhängig von dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag. Die Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie können Sie sich vorab von Ihrer Krankenkasse zukommen lassen und gerne auch zum Erstgespräch mitbringen.
Beihilfe
Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Es ist ratsam, vor Aufnahme der Therapie die Übernahmemodalitäten mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle zu klären.
Berufsgenossenschaft
Sollte der Therapiegrund in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. nach Unfällen am Arbeitsplatz) fallen, so kann in der Regel eine Abrechnung über diese erfolgen. Auch in diesem Fall ist es empfehlenswert, vorab Rücksprache mit ihrem Sachbearbeiter bei der Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Unfallversicherung zu halten.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten der Therapiesitzungen auch selbst tragen. In diesem Fall müssen vorab keine weiteren Formalitäten erledigt werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).